…. zumindest, wenn es nach der ITU geht: Deutschland ist einem Bericht der UN-Organisation für Telekommunikation (ITU) zufolge eines der Vorzeigeländer in Sachen Cybersicherheit. Im globalen Cybersicherheitsindex 2024 ist Deutschland eines von 46 Ländern, die die ITU wegen ihrer Maßnahmen als Vorbilder bezeichnet. Insbesondere heben die Verfasser dieses Berichts Deutschland lobend bzgl. der Bereitstellung des nötigen Rechtsrahmen zum Schutz vor Hackerangriffen sowie der Kapazitäten zur Überwachung und der vorgehaltenen technischen Expertise hervor.
Hmmm … ich dachte ja erst, ein Volontär der Zeit Online hat diesen Beitrag eigenverantwortlich verfasst und hierfür von den Redaktion die berühmte „Heute darfst Du sie alle verarschen!“-Freikarte erhalten. Aber nein – da war nicht einmal ein Volontär an diesem Machwerk beteiligt – der Kram wurde nämlich nur von der dpa abgeschrieben/kopiert.
Insoweit meint die ITU das also offensichtlich ernst. Andererseits können wir uns letztendlich einen Reim auf diesen Global Cybersecurity Index machen, wenn wir uns vor Augen führen, was die ITU (International Telecommunication Union) so die lieben langen Tag macht:
- Die ITU macht in ihren Arbeitsgruppen, in denen jedes totalitäre Regime auf dieser Welt mitaebeitet, konkrete Vorschläge, wie man am besten Abhörschnittstellen im Zuge der Legal Interception in die Kommunikationsinfrastrukturen integriert.
- Die ITU streitet sich regelmäßig mit der IETF darüber, wer denn nun eigentlich das Interbet regulieren darf (und ist dann am Ende wieder sauer, wenn sie es dann doch nicht sind).
- Die ITU released grottige Standards (X.500 und X.509) und lobbiiert diese dann weltweit.
- … oder um es mit den Worten eines frühren ITU Chefs Anthony Rutkowski zu sagen: “ … The International Telecommunication Union is the most failed body in the history of international telecommunications. ….“
Also, wenn Dich eine solche Organisation dahingehend lobt, dass Du Vorreiter aka „Tier 1 – Role-modelling (score of 95–100)“ in der Statuierung von rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Hackerangriffen und der Bereitstellung von Ressourcen zur Telekommunikationsüberwachung bist, dann würde ich mir persönlich echt Sorgen um meinen guten Leumund machen. Ich meine – unsere Strafgesetzgebung zum sog. „Hackerparagrafen“ 202c StGB ist legendärer Ausdruck der normativen Blindleistung par excellence (da wir gerade bei Blindleistung waren – ihr wisst sicher noch, wer damals das Justizministerium innehatte, oder? Kleiner Tipp gefällig? Es war weder die Greisenpartei noch die porschefahrenden Möwenpickler.).
Für unsere Scharfmacher aus dem Innen- und Justizministerium ist es auf der anderen Seite wahrscheinlich beruhigend zu wissen, dass Deutschland in einer Reihe mit Ägypten, Jordanien, Bahrain, Indonesien, Oman, Qatar, UAE, Saudi Arabien, Ruanda, Serbien, Türkei, Vietnam und Pakistan genannt wird, wenn es um die Telekommunikationsüberwachung und die rechtliche Sanktionierung des Hackings geht. Freilich dürfen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen, denn in der zweiten Kohorte des ITU-Berichts („Tier 2 – Advancing (score of 85–95)“) sind uns Russland, China, Albanien, Georgien, Israel, Benin und Usbekistan schon dicht auf den Fersen.
Aber es ist ja nicht alles schlecht – nein! Wir tun auf der anderen Seite ja auch ja auch unendlich viel für die Cybersicherheit unserer Gesellschaft – unsere analoge Cybersicherheitsstrategie geht da voll auf: Kaum jemand kann heute noch ein Fax bedienen, geschweige denn hacken; die Papierberge und Aktenordner, in den wir unsere werthaltigen Informationen verstecken, sind quasi unüberwindbar und können remote nicht gehackt werden – und zum Raustragen sind sie zu zahlreich und zu schwer. DAS ist kompetente, praktische Informationssicherheit, für die uns die ITU dann lobt.