# Insolvenzvorsorge im Lichte der UN-R155

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- Veröffentlicht: 2025-09-09T23:26:52+02:00
- Autor: Michael Bunzel

Die **UN-R155** hat die Automobilwelt aufgemischt: Sie verpflichtet Hersteller, 
ein **Cybersecurity Management System (CSMS)** nachzuweisen, um neue Fahrzeugtypen
überhaupt genehmigt zu bekommen. Klingt erstmal nach einem reinen OEM-Thema – doch
wer genauer hinsieht, erkennt: Auch **Supplier stehen unter Druck**.

Denn der OEM trägt die volle Verantwortung für die Cybersicherheit der Lieferkette.
Wenn ein Supplier insolvent geht, können Sicherheits-Updates oder Bugfixes plötzlich
ins Leere laufen – und das gefährdet nicht nur die Typgenehmigung, sondern auch 
die Verkehrssicherheit und den Ruf der Marke.

Die UN-R155 sagt zwar nicht explizit: _„Supplier, ihr müsst euch gegen Insolvenz
absichern“_, aber sie fordert indirekt genau das – über den Supply-Chain-Ansatz.
Deshalb werden OEMs künftig bei Vertragsverhandlungen immer öfter auf **Insolvenzvorsorge-
Klauseln** pochen.

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## Praxisbeispiel: Wenn der Update-Kanal plötzlich versiegt

Stellen wir uns vor: Ein Tier-2-Supplier liefert ein zentrales Steuergerät mit eigener
Firmware in die Serie. Zwei Jahre später geht der Supplier überraschend in die Insolvenz.

Ergebnis:

 * **Update-Server werden abgeschaltet.**
 * **Bugfixes bleiben aus**, obwohl bereits kritische Schwachstellen gemeldet sind.
 * Millionen Fahrzeuge sind plötzlich auf sich allein gestellt – mit potenziellen
   Angriffspunkten für Hacker.

Der OEM sitzt nun in der Zwickmühle: Ohne Quellcode, Dokumentation oder Rechteübertragung
ist er handlungsunfähig. Das CSMS wackelt – und die Typgenehmigungsbehörde stellt
unangenehme Fragen.

Genau für dieses Szenario ist **Insolvenzvorsorge** kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

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## Fit für den Ernstfall

**1. Quellcode- und Dokumentationssicherung**

 * Einrichtung von **Quellcode-Escrow-Vereinbarungen** mit unabhängigen Treuhändern.
 * Vollständige technische Dokumentation, inkl. Sicherheitsarchitektur, Schnittstellen
   und Update-Prozessen.
 * Klare Beschreibung, wie Patches und Bugfixes eingespielt werden können.

**2. Vertragliche Absicherungen**

 * **Step-in Rights** für den OEM: Recht, bei Ausfall des Suppliers selbst oder 
   über Dritte aktiv zu werden.
 * **IP-Rechte-Optionen**: OEM erhält Nutzungsrechte an sicherheitskritischer Software.
 * Klare **Wartungs- und Supportpflichten**, auch im Falle einer Insolvenz.

**3. Business Continuity & Risikomanagement**

 * Solider **Business Continuity Plan (BCP)** mit Szenarien für Liquiditätsprobleme.
 * Sicherstellung, dass **Cybersecurity-Services** (Monitoring, Patches, Incident
   Response) weiterlaufen – unabhängig von der Finanzlage.
 * **Redundante Infrastruktur** mit OEM-zugänglichen Backups.

**4. Transparenz & Reporting**

 * Pflicht zur **frühzeitigen Information**, wenn wirtschaftliche Probleme drohen.
 * Regelmäßige Bestätigung, dass Cybersecurity-Verpflichtungen eingehalten werden.
 * Offenlegung von **Sub-Supplier-Abhängigkeiten**, um Kaskadeneffekte zu vermeiden.

**5. Technische & organisatorische Maßnahmen**

 * Update-Infrastruktur, die im Zweifel auch vom OEM betrieben werden kann.
 * Logging- und Monitoring-Daten in **OEM-zugänglichen Systemen**.
 * Notfallkontakte und definierte Eskalationsprozesse.

**6. Audits & Verifizierbarkeit**

 * Zulassung von **OEM-Audits** zur Insolvenzabsicherung.
 * Periodische Prüfung der Escrow-Daten, Dokumentationen und Recovery-Pläne.

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## Wenn der Supplier blockt …

Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Supplier **keine Escrow- oder Step-in-Klauseln**
akzeptieren will – sei es aus Angst vor IP-Verlust oder weil er sich schlicht im
stärkeren Verhandlungshebel sieht.

OEMs haben dann verschiedene Optionen:

 1. **Technische Redundanz schaffen:** Aufbau einer eigenen Update- und Patch-Infrastruktur
    beim OEM, auch wenn die Inhalte vom Supplier kommen.
 2. **Second Source etablieren:** Kooperation mit einem alternativen Supplier, der 
    im Notfall übernehmen kann – auch wenn das teurer ist.
 3. **Risikoreserve einkalkulieren:** OEM übernimmt bewusst das Risiko, dokumentiert
    es aber im CSMS und stellt gegenüber Behörden dar, wie er es überwacht und mitigiert.
 4. **Politische/legislative Schiene nutzen:** OEMs können in Gremien oder mit Behörden
    darauf drängen, dass insolvenzbezogene Sicherheitsgarantien künftig verpflichtend
    geregelt werden.

Kurz gesagt: Auch wenn ein Supplier mauert, bleibt der OEM handlungsfähig – muss
aber tiefer in die Tasche greifen oder Risiken stärker managen.

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## Fazit

Die UN-R155 hat den OEMs die Gesamtverantwortung für die Cybersecurity in der Lieferkette
aufgebürdet. Doch jeder Supplier, der clever ist, baut **Insolvenzvorsorge als festen
Bestandteil seiner Compliance-Strategie** ein.

Am Ende gilt: Wer dem OEM heute glaubhaft zeigt, dass Updates, Patches und Security-
Maßnahmen auch im Insolvenzfall gesichert sind, hat morgen einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Und wer es nicht tut? Der könnte irgendwann im Audit nicht nur Insolvenz-, sondern
auch Typgenehmigungs-Schweißperlen ins Gesicht treiben.
