# NIS2-Regulierung wird Produktübergriffig

- Link: https://smartnuts.com/2025/06/01/nis2-regulierung-wird-produktuebergriffig/
- Veröffentlicht: 2025-06-01T19:24:50+02:00
- Autor: Michael Bunzel

Mitte Januar 2025 hat das Bureau of Industry and Security („BIS“) des US-Handelsministeriums
die finale Fassung der im September 2024 als Bekanntmachung eines Regulierungsvorhabens(
NPRM) gestarteten Rule mit dem Titel „[Securing the Information and Communications Technology and Services Supply Chain: Connected Vehicles](https://www.federalregister.gov/documents/2025/01/16/2025-00592/securing-the-information-and-communications-technology-and-services-supply-chain-connected-vehicles)“(
nachfolgend kurz als “Rule on Connected Vehicles” bezeichnet) veröffentlicht. Diese
Regulierung verbietet den Verkauf oder Import von Fahrzeugen, die bestimmte Hardware
und Software integrieren, oder von separat verkauften Komponenten mit einer ausreichenden
Verbindung zu China oder Russland.^([1](https://smartnuts.com/2025/06/01/nis2-regulierung-wird-produktuebergriffig/#66b6b356-c49d-4b70-b4bd-7ce0385e1017))

Es ist absehbar, dass diese Regulierung eine erhebliche Auswirkung sowohl auf die
OEMs als auch auf deren Zulieferer haben wird, die Fahrzeuge oder Komponenten/ECUs
in die Vereinigten Staaten importieren.

Das eigentlich Interessante an diesen Vorgängen ist allerdings der Fakt, dass die
Vereinigten Staaten, die die vorgenannte Regulierung aus wirtschaftsprotektionistischen
oder vielleicht auch sicherheitspolitischen Gründen auf den Weg gebracht haben, 
auch von ihrern “Alliierten” eine gleichlautende Regulierung erwarten, die Fahrzeug
mit ECUs und/oder Software-Umfängen aus China und Russland vom europäischen Markt
ausschließt.

Dass diese Hoffnung der Amerikaner nicht bar jeder Realität ist, wird durch die 
geradezu im Stakkato aufschlagenden Regulierungsvorhaben der EU-Kommission zur Cybersecurity-
Regulierung deutlich, die insbesondere durch die “Front Runner” [DG Grow ](https://commission.europa.eu/about/departments-and-executive-agencies/internal-market-industry-entrepreneurship-and-smes_en)
und [DG Connect](https://commission.europa.eu/about/departments-and-executive-agencies/communications-networks-content-and-technology_en)
exekutiert werden.

Und hier schließt sich nunmehr der Kreis von [NIS2](https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/nis2-directive)
und der Produktregulierung von Fahrzeugen aus dem Blickwinkel der Automotive Cybersecurity:
Ursprünglich zielte die NIS2-Richtline auf IT-Infrastrukturen in kritischen Sektoren
und sowie auf Verantwortung deren Betreiber im weitesten Sinne. Die Cybersicherheit
von Produktion dagegen sollte durch die NIS2 nicht erfasst werden. Nachdem aber 
die Freunde westlich des großen Wasser mit der wenig subtilen Formulierung ” … die
USA fordern die EU als Alliierte der USA auf …” um die Ecke bogen, fühlte sich die
Kommission offenkundig unter Zugzwang gesetzt. Zugzwang führt in der Regel zu operativer
Hektik und Betriebsamkeit – so auch hier: Die Europäische Kommission griff das Ansinnen
der US-Administration in ihrem [EU Automotive Action Plan on Cybersecurity](https://transport.ec.europa.eu/document/download/89b3143e-09b6-4ae6-a826-932b90ed0816_en?filename=Communication%20-%20Action%20Plan.pdf)
auf und lies verlautbaren, dass sie in Abstimmung mit nationalen und internationalen
Partnern Maßnahmen ergreifen werde, um die von vernetzten und automatisierten Fahrzeugen
ausgehenden Sicherheitsrisiken zu bewerten und ggf. mit legislativen Mitteln zu 
regulieren.

Die Optionen, die sich der EU-Kommission hierbei bieten, sind freilich überschaubar:

 * Auf der einen Seite könnte man beschließen, dass die EU dem US-amerikanischen
   Beispiel folgt und ein Importverbot für Fahrzeuge und HW-/SW-Komponenten aus 
   China und Russland analog zur US-Rule ausspricht. Dumm nur, dass dieser Weg ganz
   offensichtlich zu einer reziproken Reaktion Chinas führen würde mit der Konsequenz,
   dass der chinesische Markt für die europäischen Automobilhersteller sprichtwörtlich
   gestorben ist. Für die Mehrzahl der großen europäischen Automobilherstellter 
   ist dies sicher nicht der präferierte Weg, da diese durch die Bank zwischen 25
   und 30 Prozent ihrer Fahrzeuge im chinesischen Markt absetzen.
 * Auf der andere Seite hätte die EU die Möglichkeit, unter Betonung ihrer wirtschaftspolitischen
   Souveränität einen eigenen, sog. “European Way” zu propagieren, der sich vom 
   US-amerikanischen Herkunftslandprinzip löst und das intendierte Sicherheistsniveau
   von Connceted Vehicles von bestimmten technisch-prozeduralen Maßnahmen abhängig
   macht, die dann jedoch über die sektorspezifische Regulierung der VO (EU) 2019/
   2144 i.V.m. der UN-R155 hinausgehen würde.
 * Letztlich könnte die EU-Kommission auch beschließen, nichts zu tun und das Gejammer
   der Amerikaner mit Stolz zu ertragen. Aber dann wäre eben auch der amerikanische
   Markt für die Europäer nicht mehr zugänglich (was wirtschaftlich wiederum die
   gleichen Folgen hätte wie ein Marktzugangsverbot in China: 20-30 Prozent des 
   Fahrzeugumsatzes würden wegbrechen).

Man muss kein Hellseher sein, um die Prognose zu wagen, dass aus den vorgenannten
drei Alternativen (ggf. mit unterschiedliche Nuancen/Geschmacksrichtungen) nur eine
Alternative übrig bleibt – nämlich die der eigenen Regulierung ohne Bezugnahme auf
die Herkunft eines Fahrzeugs bzw. der dort verbauten Hardware und/oder Software.

Aus Sicht der Beamten in den Generaldirektionen DG Grow und DG Connect ist die NIS2
und der in deren Fahrwasser entstandenen “Enablern” wie bspw. die [EUCC](https://certification.enisa.europa.eu/certification-library/eucc-certification-scheme_en)
ein geradezu ideales Umfeld, um auch vernetzte Fahrzeug als sog. kritische Infrastrukturen
regulativ zu erfassen. Auf der einen Seite kann man diesbezügliche materielle Anforderung
recht zügig in das schon bestehende Regulierungsumfeld mit einbringen. Auf der anderen
Seite kann man die so statuierten Anforderung durch Zertifizierungsanforderungen
auch über die Lieferkette hinweg formal auditieren und mit einem “Cyber-Label” versehen.
Quasi eine Win-Win-Situation.

Gerade das europäische Cybersicherheits-Zertifizierungssystem auf Basis der Common
Criteria (EUCC), das im Februar 2024 in Kraft getreten ist, spielt hierbei eine 
bedeutsame Rolle: Es ermöglicht IKT-Anbietern, Produkte wie Smartcards, Chips oder
Software auf freiwilliger Basis anhand eines harmonisierten, sicherheitsbasierten
Rahmens zu zertifizieren. Das Zertifizierungsschema des EUCC basiert auf dem Bewertungsmodell„
SOG-IS Common Criteria“, das bereits in 17 Mitgliedstaaten verwendet wird. Die EUCC
ist zwar freiwillig, aber sowohl für NIS2 als auch für den [Cyber Resilience Act](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cyber-resilience-act)(
CRA) relevant. Mit Blick auf die Anwendbarkeit der EUCC im Kontext der NIS2 können
die Mitgliedstaaten wesentliche und wichtige Einrichtungen zur Verwendung von EU-
Zertifizierungssystemen wie EUCC verpflichten. Dies wäre dann der Einsprungpunkt
für die Zertifizierung von Hard- und Software in vernetzten Fahrzeugen und damit
schließt sich dann der Kreis zur Erwähnung der NIS2 im „Industrial Action Plan for
the European automotive sector“ der EU-Kommission.

 1. Die sog. **US-Rule on Connected Vehicles** ist hier strikt vom **[NDAA Sec. 5949](https://www.federalregister.gov/documents/2024/05/03/2024-08735/federal-acquisition-regulation-prohibition-on-certain-semiconductor-products-and-services)**
    zu unterscheiden, obwohl beide Vorgaben der US-Administration materiell auf das
    gleiche Problem zielen – nämlich die Marktzugangsregulierung für Produkte. Beim**
    NDAA Sec. 5949** handelt es sich um Einkaufsvorschriften für Behörden und Großabnehmer
    nach dem National Defence Authorization Act. Dieser NDAA Sec. 5949 wird in der 
    Regel pro Fiskaljahr aktualisiert. Wenn ein Produkthersteller weiterhin bei der
    Ausschreibung solcher Beschaffungen berücksichtigt werden will, muss dieser entsprechend
    compliant sein. Die entsprechende Änderung des NDAA, die u.a. auf vernetzte Fahrzeuge
    bzw. deren Komponenten und Software fokussiert (Scope: any electronic parts, products,
    or services that include covered semiconductor products or services from certain
    Chinese companies) wurde im Dezember 2022 von Joe Biden ausgefertigt und tritt 
    5 Jahre nach Ausfertigung, also im Dezember 2027 in Kraft. Die “**Securing the 
    Information and Communications Technology and Services Supply Chain: Connected 
    Vehicles**” Rule oder kürzer: „**Rule on Connected Verhicles**“ dagegen regelt 
    die Einfuhr sämtlicher Fahrzeug in die Vereinigten Staaten und zwar unabhängig 
    davon, ob sie von Behörden oder Flottenbetreiber angeschafft werden sollen (Scope:
    Connected vehicles integrating specific hardware and software, or those components
    sold separately, with a sufficient nexus to China or Russia). [↩︎](https://smartnuts.com/2025/06/01/nis2-regulierung-wird-produktuebergriffig/#66b6b356-c49d-4b70-b4bd-7ce0385e1017-link)
